Mündliche Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof erst Anfang 2020
Die Bündnispartner für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg haben bei einem weiteren Treffen in dieser Woche bekräftigt, an ihrem erklärten Ziel der Gebührenfreiheit dranzubleiben. „Wir lassen uns nicht davon abbringen, Familien im Land entlasten zu wollen – weder rechtlich noch politisch“, erklärten die Bündnispartner gemeinsam. „Wir stehen da zusammen.“ Im März hatte die grün-schwarze Landesregierung das von der SPD gestartete Volksbegehren für gebührenfreie Kitas als rechtlich unzulässig erklärt. Daraufhin waren die Sozialdemokraten vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.
Dieser hat den Klägern nun vor einigen Tagen mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zum Volksbegehren nicht wie ursprünglich geplant am 21. Oktober, sondern erst Anfang 2020 stattfinden soll. „Wir sind gut vorbereitet und weiterhin guter Dinge“, so der SPD-Landesvorsitzende Andreas Stoch. Neben der SPD hatten sich im Frühjahr zwölf weitere Organisationen aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien in Baden-Württemberg in einem Bündnis zusammengeschlossen, um sich neben dem Ausbau und der Qualitätsentwicklung für Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung stark zu machen.
Es sind dies der DGB, verdi, die GEW, die IG Metall, pro Familia, die AWO, die Kindertagespflege, der ASB, die Naturfreunde, DIE LINKE, die SGK und neuerdings auch der Kinderschutzbund.
Den Bündnispartnern geht es dabei darum, Familien zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben, mehr Bildungsgerechtigkeit und gleiche Lebensverhältnisse im Südwesten zu schaffen – und nicht zuletzt Kinderarmut zu bekämpfen, die es auch in Baden-Württemberg gibt.