Als „Beitrag zur Steuergerechtigkeit und zur Entlastung der Rastatter Bürgerinnen und Bürger“ sieht die SPD-Fraktion im Rastatter Gemeinderat die mögliche Einführung einer so genannten Zweitwohnungssteuer. Diese Abgabe, die bereits in zahlreichen Städten im Bundesgebiet und in Baden-Württemberg erhoben wird, würden Einwohner zahlen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Rastatts haben, in der Barockstadt aber mit Zweitwohnsitz gemeldet sind.
Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Fischer mitteilte, sollen mit dieser Abgabe die Kosten der städtischen Infrastruktur wie Straßen, Wege, Plätze, Bäder, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen auf mehr Schultern verteilt werden. „Es ist nicht fair, dass diese Kosten und das Defizit unserer Einrichtungen bislang ausschließlich von Rastatter Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, da die öffentlichen Einrichtungen ja auch von Einwohnern mit Zweitwohnsitz genutzt werden.“ Zudem gebe es für die Stadt nur für Bürger mit Hauptwohnsitz die pauschalen Zuweisungen, die pro Kopf mehrere Hundert Euro ausmachten.
Es entspreche somit, so die SPD-Fraktion, der Steuergerechtigkeit, wenn diese Schultern künftig auf mehr Schultern verteilt würden. Die SPD wolle daher bei den anstehenden Haushaltsberatungen die Verwaltung auffordern, die Einführung der Zweitwohnungssteuer zu prüfen, ein Konzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Dies könne dann ab dem Haushalt 2012 greifen. Rastatter Bürger würden durch die neue Abgabe nicht belastet, sondern langfristig entlastet, da durch die neue Finanzierungsquelle die Notwendigkeit weiterer Abgabenerhöhungen für Rastatter Bürger unwahrscheinlicher werde.
Die Zahl der Steuerpflichtigen sei dabei in Rastatt unerwartet hoch. Auf Anfrage von SPD-Fraktionschef Joachim Fischer habe die Stadtverwaltung mit geteilt, dass zum der 30. Juni 2010 genau 1.713 Nebenwohnsitze in Rastatt gemeldet waren. Daher könne auf diese Weise dem städtischen Haushalt je nach Höhe der Steuer ein Betrag im guten sechsstelligen Bereich zufließen – und das jedes Jahr. Grundlage der Berechnung sei die jährliche Nettokaltmiete. In Heidelberg würden acht Prozent, in Baden-Baden mindestens 20 Prozent hiervon erhoben. Bei einer Monatskaltmiete von 300 Euro und 10 Prozent Steuersatz würden pro Monat 30 Euro fällig werden, die vom Mieter mit Zweitwohnsitz zu tragen seien. Somit könne die Stadt jährlich gut 200.000 bis 300.000 Euro pro Jahr an Mehreinnahmen erzielen, wenn man Ausnahmetatbestände bereits abziehe.
„Es ist wenig kreativ, nur ständig bestehende Steu-ern zu erhöhen - es geht darum, künftig auch andere sinnvolle Einnahmequellen zu erschließen“, skizzierte Fraktionsvorsitzender Joachim Fischer die Haltung der SPD-Fraktion. Ziel der Abgabe sei auch, Einwohner mit Zweitwohnsitz zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz nach Rastatt zu verlagern, denn dann komme die Stadt in den Genuss der lukrativen Zuweisungen nach der Anzahl der Bürger. Durchaus könnte aus Sicht der Fraktion der Einführung der Zweitwohnungssteuer ein Schreiben der Stadt an alle Einwohner mit Zweitwohnsitz vorgeschaltet sein, mit dem um die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Rastatt geworben wird. Wenn dies dann zu keinen zählbaren Ergebnissen führe, müsse man die Einführung der Abgabe im Gemeinderat diskutieren und darüber entscheiden. Damit würden die öffentlichen Lasten gerecht auf mehr Schultern verteilt.