Bürgerentscheid zum Rossi-Haus mit Nutzungskonzept verknüpfen

Veröffentlicht am 09.03.2013 in Fraktion

Der mögliche Bürgerentscheid zur Zukunft des Rossi-Hauses muss aus Sicht der SPD-Fraktion im Rastatter Gemeinderat mit einem konkreten Nutzungskonzept verknüpft werden. „Nur so macht der Bürgerentscheid Sinn, da nur auf diese Weise die Menschen wissen, welcher Nutzung das Rossi-Haus künftig je nach Votum der Bürgerinnen und Bürger zugeführt werden soll“, begründete der Ehrenvorsitzende der Fraktion, Gunter Kaufmann, die Haltung der Sozialdemokraten im Rahmen der jüngsten Fraktionssitzung. Gefordert, ein solches Nutzungskonzept vorzulegen, seien in erster Linie CDU und FW, die seinerzeit für den – wie sich nun offensichtlich herausstellt – unüberlegten und konzeptionslosen Ankauf des Rossi-Hauses gestimmt hatten. Damit die Bevölkerung „umfassend informiert“ abstimmen könne, forderte SPD-Stadtrat Harald Ballerstaedt zudem, auch privaten Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, Nutzungskonzepte zu entwickeln – beispielsweise durch eine Ausschreibung. Fraktionsvize Harald Ballerstaedt: „Nur wenn der Verbleib bei der Stadt und der Verkauf an Dritte durch konkrete Konzepte und deren finanzielle Auswirkungen auf dem Tisch liegen, können sich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ein Bild von den Varianten machen. Unter dieser Voraussetzung kann eine Abstimmung Sinn machen.“ Eine grob vereinfachende und holzschnittartige Frage der Art „Verkaufen –Ja oder Nein?“ lasse die Bürger bewusst im Ungewissen darüber, welche Folgen mit der Stimmabgabe verbunden sein könnten.

Neben dem konstruktiven Bemühen, den Bürgerentscheid in sinnvolle Bahnen zu lenken, geht die SPD-Fraktion aber auch hart mit den Antragstellern ins Gericht: „Als leicht durchschaubaren taktischen Winkelzug im Vorfeld der Kommunalwahl“ bewertet SPD-Fraktionschef Joachim Fischer den Vorschlag von CDU und FW, einen Bürgerentscheid zur Frage durchzuführen, ob das denkmalgeschützte Rossi-Haus im städtischen Eigentum verbleiben oder ob privates Kapital zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aktiviert werden soll.  „Es ist schon interessant, welch plötzliche Denkprozesse der nahende Wahltermin auslösen kann. Bei der Frage, ob vor einigen Jahren 7 Millionen Euro Steuergeld für den Ankauf des früheren Landratsamtsgebäudes und des Rossihauses ausgegeben werden sollen, war den selben Fraktionen von CDU und FW die Meinung der Menschen völlig egal“, erklärte Joachim Fischer. Diese „scheinheilige Strategie“, bei unbedeutenden Fragen die Bürger mit entscheiden zu lassen und die wichtigen Dinge „nach Gutsherrenart durchzudrücken“, sei jedoch aus Sicht der SPD-Fraktion widersprüchlich und werde als „Muster ohne Wert“ von den Menschen entlarvt.  Hier setzten die Antragsteller wohl auf „Gedächtnislücken“ der Rastatterinnen und Rastatter.

Dass die Mehrheitsfraktionen nun die Bürgerbeteiligung verbessern wollten, sei zunächst ein löbliches Ziel. Bei den Diskussionen um den besten Standort für den Supermarkt in der Rheinau sei von diesen hehren Grundsätzen jedoch nichts zu spüren gewesen. Seinerzeit hätten sich die engagierten Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter der Kirche in der Rheinau von CDU und FW eher als „Störenfriede“ behandelt gefühlt - teilweise hätten deren Fraktionsvertreter selbstherrlich gar die Teilnahme an öffentlichen Diskussionen verweigert. Die SPD hingegen habe sich an der Seite der Bürgerschaft und der Kirche engagiert und offen in die Diskussionen eingebracht und Alternativstandorte vorgeschlagen. Hier gelte der Grundsatz; dass man sich an Taten, nicht an Worten messen lassen müsse.

SPD-Fraktionschef Joachim Fischer: „Dass mit dem jetzigen Antrag nur Show-Effekte beabsichtigt sein können, sieht man auch daran, dass bei einem Verbleib der Immobilie bei der Stadt niemand - und erst recht nicht CDU und FW - ein tragfähiges Konzept für die Nutzung des Rossihauses in städtischer Regie hat.“ Zudem fielen Sanierungskosten in Höhe von mindestens 1,6 Millionen - realistischer wären wohl über zwei Millionen - Euro an. Hinzu komme, dass das äußere Erscheinungsbild des Rossihauses auch bei einem Verkauf aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorgaben nicht verändert werden dürfe.

 

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