SPD und ALG wollen Experten zum Mietspiegel im Gemeinderat anhören

Veröffentlicht am 29.06.2012 in Fraktion

Das Thema "Mietspiegel in Rastatt" soll demnächst auf der Tagesordnung des Rastatter Gemeinderates stehen. Dies ist der Wille der Fraktionen von SPD und von ALG im Gemeinderat, die nun einen entsprechenden Antrag bei der Verwaltung gestellt haben. Konkret ist mit dem Antrag eine so genannte "Expertenanhörung" vorgesehen, bei der sich Stadträte und Öffentlichkeit ein Bild von der Sinnhaftigkeit eines möglichen Mietspiegels in Rastatt machen können.

Wie die Fraktionsvorsitzenden der SPD, Joachim Fischer, und der ALG, Roland Walter, in einer gemeinsamen Pressemitteilung erläutern, könnten dabei Vertreter des Mietervereins, von Haus und Grund e.V., des Rastatter Amtsgerichtes oder einer Stadt, die erst vor kurzem die Erstellung eines Mietspiegels beschlossen habe oder bereits einige Jahre darüber verfüge, berichten und diskutieren. Bekanntlich hatte der Baden-Badener Gemeinderat auch auf Vorschlag von Oberbürgermeister Wolfgang Gerstner (CDU) erst vor wenigen Wochen beschlossen, einen Mietspiegel zu erstellen.

 

Joachim Fischer (SPD) und Roland Walter (ALG): „Wir halten einen Mietspiegel für einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Stadt, weil nur dieser eine einfache und raschen Ermittlung eines angemessenen Mietpreises ermöglicht. Mit unserem Antrag wollen wir eine breite Diskussion auf objektiver und sachlicher Grundlage ermöglichen.“

 

Ende März dieses Jahres hatte die SPD-Fraktion zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion geladen. Das überraschende und andernorts selten anzutreffende Ergebnis: Mieterverein und Haus und Grund e.V. waren sich einig, dass ein Mietspiegel für Rastatt sinnvoll sei. Denn dieser sei der Schlüssel zu einer verbindlichen Ermittlung der ortsüblichen Miethöhe, je nach Lage, Alter und Ausstattung der Wohnung . Immer wieder komme es zu unterschiedlichen Auffassungen über die Zulässigkeit von Mieterhöhungen. Denn hier sei die ortsübliche Vergleichsmiete stets die Obergrenze. Mangels Mietspiegel müsse im Streitfall derzeit ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden, das mit gut 2.000 Euro teuer zu stehen komme. Diesen Aufwand könnte man sich durch einen Blick in einen Mietspiegel ersparen. Da der Wohnungsmarkt in Rastatt eine besonders große Bandbreite an Mietunterschieden aufweist, würde es ein Mietspiegel auch für Vermieter erheblich erleichtern, die Frage der ortsüblichen Miete zu beantworten“

 

Hierbei sollten nicht nur die in den vergangenen vier Jahren abgeschlossenen Mietverträge, sondern auch Bestandsmieten einfließen. Denn damit werde verhindert, dass der Mietspiegel ein verzerrtes Bild wieder gebe, da bei Neuvermietungen in der Regel eine Anpassung der Miete nach oben erfolge.

 

Die Kosten, so SPD und ALG, ließen sich aus dem Haushalt bequem finanzieren, da die Grundsteuer - die bei vermieteten Objekten komplett auf die Nebenkosten und damit auf die Mieter umgelegt werde - in Rastatt jährlich 7,7 Millionen Euro für den städtischen Etat erbringe. Einen Teil des Betrages von rund 50.000 Euro, der für die erstmalige Erstellung eines Mietspiegels anfalle, könne man durch den Verkauf des Mietspiegels zu fünf Euro und das Schalten von bezahlten Annoncen von Unternehmen, Handwerkern und Verbänden rund um das Thema Wohnen erzielen.

 

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