SPD-Fraktion wartet auf Sozial- und Bildungsbericht 2019 – Mittel im Haushalt eingestellt - Neuauflage alle 5 Jahre

Veröffentlicht am 02.02.2018 in Fraktion

Rastatt (jofi) – Wichtige neue Erkenntnisse erwartet die SPD-Fraktion von einer Neuauflage des Rastatter Sozial- und Bildungsberichtes, der zuletzt 2014 erschienen ist. Ausdrücklich begrüßt die SPD-Fraktion, dass entsprechende Mittel im Haushaltsplanentwurf für 2018 eingestellt sind. Im Teilhaushalt 6 – Familie und Soziales – sind dort knapp 16.000 Euro für die Grundlagenarbeit für den neuen Sozialbericht vorgesehen, der dann 2019 erscheinen soll.

SPD-Fraktionsvorsitzender Joachim Fischer: „Wären die Mittel nicht bereits vorgesehen, hätten wir sie beantragt. Denn alle fünf Jahre sollte dieser Bericht auch künftig regelmäßig neu erstellt werden. Für wenig Geld bekommen wir dafür jede Menge Zahlen, Daten  und Erkenntnisse über die Sozialstruktur Rastatts und unserer Bevölkerung.“ Fischer bezeichnete den Sozialbericht als „Gebrauchsanweisung und Bedienungsanleitung“ für die Struktur- und Sozialpolitik der SPD-Fraktion im Gemeinderat.

So habe der Sozialbericht 2014 neben stadtteilbezogenen Bevölkerungsdaten und Weg- und Zuzügen auch die Altersverteilung in der Stadt aufgezeigt. Auch dass in Rastatt überdurchschnittliche 59,1 Prozent der Haushalte aus nur einer Person – der Landesdurchschnitt liegt bei 38 Prozent - und weitere 27,6 Prozent aus zwei Personen, also fast neun von zehn Haushalten aus ein bis zu zwei Personen bestehen, sei eine überraschende Erkenntnis gewesen. Joachim Fischer für die SPD-Fraktion: „Das lässt vermuten, dass viele Wohnungen, wohl eher von älteren Menschen, bewohnt werden, die eigentlich für die Nutzer zu groß geworden sind – hier müssten Stadt oder Genossenschaften durch Umzugshilfen in kleinere Wohnungen aktiv werden, um bestehenden Wohnraum besser auszunutzen.“

Gerade für die SPD-Fraktion, die einerseits die Bevölkerungsstruktur verbessern, aber gleichzeitig Politik auch für Normalverdiener in Rastatt machen wolle, sei der Sozialbericht sehr aufschlussreich. So lebten laut Sozialbericht 2012 vier von zehn Bedarfsgemeinschaften des Landkreises Rastatt nach SGB II („Hartz IV“) in Rastatt, die Stadt stelle aber nur ein Fünftel – damit zwei von zehn – Einwohner des Landkreises. Das entspreche einem doppelt so hohen Anteil an Bedarfsgemeinschaften wie es von der Bevölkerungszahl her angemessen wäre. Ende 2012 bezog jeder vierzehnte Rastatter Einwohner Leistungen nach dem SGB II, in ganz Baden-Württemberg war es nur jeder zwanzigste und im Landkreis Rastatt gar nur jeder neunundzwanzigste. Bei der Grundsicherung im Alter betrage der Anteil Rastatter Leistungsbezieher gar 48,6 Prozent an allen Kreisempfängern.

Auch wenn die SPD-Fraktion daher alle Entscheidungen mitgetragen und vorangetrieben habe, Planungs- und Baurecht in den letzten vier Jahren für über 1.300 Wohnungen im gehobenen Preissegment zu schaffen, müsse umsichtige Kommunalpolitik auch für alteingesessene Normalverdiener Antworten habe. Daher habe die SPD-Fraktion, so SPD-Stadträtin Sybille Kirchner, die Ausweitung des Karlsruher Kinderpasses auf Rastatt beantragt. Sybille Kirchner: „Für wenig Geld lässt sich hier viel für Kinder erreichen, deren Eltern nicht so viel Geld haben.“ Die SPD sei gespannt, wie und wann die Verwaltung den „vor Monaten“ gestellten Antrag in die Gremien gebe. Auch in Sachen Wohnungspolitik wartet die SPD-Fraktion darauf, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2017, die Verwaltung möge Wege einer aktiven Wohnungspolitik aufzuzeigen, endlich umgesetzt und Vorschläge vorgelegt werden.

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