„Guter Lohn für gute Arbeit“ – Beschäftigtensituation an der Musikschule Rastatt

Veröffentlicht am 18.04.2019 in Fraktion

die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich in den vergangenen Fraktionssitzungen immer wieder mit der Situation von Beschäftigten an der Musikschule Rastatt befasst und darüber diskutiert. Uns liegt die dauerhafte Sicherung der Musikschule am Herzen; dazu gehört auch eine auskömmliche und auf Dauer angelegte Beschäftigung und Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier ist uns besonders wichtig, den Mitarbeitern, die ausschließlich auf Honorarbasis beschäftigt sind, eine Perspektive zu bieten, denn eine Musikschule lebt auch davon, dass bewährte Beschäftigte dem Haus dauerhaft ein Gesicht nach außen geben. Wie zu hören ist, gibt es jedoch auch Beschäftigte, die seit vielen, z.T. seit einer zweistelligen Zahl an Jahren, ausschließlich auf Honorarbasis beschäftigt sind und denen bislang keine Perspektive aufgezeigt wurde, wie diese Tätigkeit in eine dauerhafte Festanstellung übergeleitet werden kann. Diesem Umstand möchten wir gerne abhelfen.

Wir halten eine Festanstellung als Regelform des Beschäftigungsverhältnisses auch in der Musikschule für unverzichtbar, um zum einen für die Stadtverwaltung / Musikschule eine verlässliche personalwirtschaftliche Grundlage zu haben, aber vor allem auch, um den Beschäftigten eine wirtschaftliche und private Perspektive zu bieten. „Guter Lohn für gute Arbeit“ muss aus Sicht der SPD-Fraktion in allen Bereichen, auch allen Bereichen der Stadtverwaltung, gelten!

Bei unserer Anfrage beziehen wir uns auf die Zahlen des HH-Planes 2019 (Seite 307) und den HH-Plan/Stellenplan (Seite 503).

Wie beantragen daher, den Tagesordnungspunkt „Situation der Beschäftigten an der Musikschule Rastatt, insbesondere der Honorarkräfte, Diskussion und ggfls. Beschlussfassung mit evtl. Empfehlungen für den Stellenplan im HH 2020“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

Wir bitten Sie, insbesondere zu folgenden Fragen zu berichten, damit der Gemeinderat danach in der Sitzung darüber diskutieren kann:

  1. Über wie viele Vollzeit-Stellen verfügt die Musikschule? Laut Stellenplan Seite 503 über 11,72 VZ-Stellen, laut HH-Plan Seite 307 über 31 Personalstellen, davon 17 (fest angestellte) TVöD-Stellen – wahrscheinlich erklärt sich die Differenz aus 17 Köpfen, die sich 11,72 VZ-Stellen teilen? Welchem Umfang an VZ-Stellen entsprecht der „Deputats-Umfang“ der 14 Honorarkräfte?
  2. Laut HH-Plan S. 307 sind 14 Honorarkräfte an der Musikschule tätig – wie lange sind diese Mitarbeiter als Honorarkräfte tätig? Warum sind diese (ausschließlich?) als Honorarkräfte tätig? Erfolgte bislang schon nach einer bestimmten Dauer als Honorarkraft eine – ggfls. auch in Teilzeit – Umwandlung des Honorarvertrages in einen Festvertrag? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie werden Honorarkräfte pro Unterrichtsstunde vergütet? Ist es korrekt, dass für eine studierte Musiklehrkraft 25 € brutto pro Stunde gezahlt werden – ohne Urlaubs- und Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall, ohne Absicherung in der Sozialversicherung? In welchen Abständen erfolgt eine Anpassung des Stundenhonorars? Erfolgte diese bislang überhaupt? Zum Einwand des Datenschutzes: Die Entgeltgruppen und damit das Bruttogehalt aller Mitarbeiter der Musikschule ist über den HH-Plan nachvollziehbar und ermittelbar.
  4. Wie teilt sich die Anzahl der Deputate und der Unterrichtseinheiten auf zwischen festangestellten und Honorarkräften (aussagekräftige prozentuale circa-Angaben genügen).
  5. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag der SPD-Fraktion, für all die Honorarkräfte, die seit mindestens fünf Jahren als Honorarkraft tätig sind, eine 0,5-VZ-Stelle anzubieten und im HH-Plan 2020 zu schaffen? Wie viele Stellen müssten dann neu geschaffen werden?

Insbesondere der unter Ziffer 5 genannte Vorschlag scheint uns die richtige Antwort auf die Frage zu sein, wie die Stadtverwaltung mit möglicherweise schon seit Jahren bestehende Honorarverträge ohne Perspektive für eine Festbeschäftigung bei gleichbleibendem Honorar, also real Jahr für Jahr abnehmendem Gehalt, umgehen sollte.

Einen konkreten Antrag möchten wir aber erst im Lichte des beantragten Vortrags der Verwaltung mit Antworten auf die gestellten Fragen stellen.

Davon ausgehend, dass die SPD-Fraktion und Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemeinsam Interesse daran haben, dass die Musikschule Rastatt auch in den kommenden Jahren gute Arbeit durch gute Musiklehrkräfte bei guter Bezahlung leiste, freut sich die SPD-Fraktion auf die Behandlung im Gemeinderat.

 

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